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Das Eisenbahnbundesamt (EBA) gab vergangenen Dienstag bekannt, dass die Klimaanlagen der ICE-Züge der ersten und zweiten Generation nur in einer Spanne von -22 bis +32 Grad Celsius fehlerfrei arbeiten sollen, danach könne es zu Unregelmäßigkeiten oder gar vollständigen Ausfällen kommen. Eine Generalüberholung der Züge und damit eine Nachrüstung ist erst ab November diesen Jahres geplant, so dass sich Fahrgäste für den verbleibenden Sommer auf das Problem einstellen müssen. Das Eisenbahnbundesamt, vertreten durch EBA-Präsident Gerald Hörster, warnte den Betreiber Deutsche Bahn AG wegen einer möglichen Verletzung der gesetzlichen Sicherheitsverpflichtung, alles im Sinne der Kunden tun zu müssen. Ebenso wurde eine Untersuchung der Vorfälle nach der Sommerpause im Bundestag angekündigt. Schließlich war vor der Privatisierung die Deutsche Bahn AG ein Sondervermögen des Bundes. Die Bahn steht im Verdacht, im Zuge des geplanten Börsenganges „an nicht sicherheitsrelevanten Stellen gespart zu haben“ so Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU). Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen einer Verletzung der Fürsorgepflicht und fahrlässiger Körperverletzung, da die Eltern der aufgrund der Überhitzung und Dehydration kollabierten Klassenfahrtsteilnehmer Strafanzeige gestellt hatten.
Dieser Artikel stammt von Wikinews und steht unter der Creative-Commons-Attribution-2.5-Lizenz.
Klimaanlagen der Deutschen Bahn arbeiten nur bis 32 Grad fehlerfrei
15.07.2010
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) gab vergangenen Dienstag bekannt, dass die Klimaanlagen der ICE-Züge der ersten und zweiten Generation nur in einer Spanne von -22 bis +32 Grad Celsius fehlerfrei arbeiten sollen, danach könne es zu Unregelmäßigkeiten oder gar vollständigen Ausfällen kommen. Eine Generalüberholung der Züge und damit eine Nachrüstung ist erst ab November diesen Jahres geplant, so dass sich Fahrgäste für den verbleibenden Sommer auf das Problem einstellen müssen. Das Eisenbahnbundesamt, vertreten durch EBA-Präsident Gerald Hörster, warnte den Betreiber Deutsche Bahn AG wegen einer möglichen Verletzung der gesetzlichen Sicherheitsverpflichtung, alles im Sinne der Kunden tun zu müssen. Ebenso wurde eine Untersuchung der Vorfälle nach der Sommerpause im Bundestag angekündigt. Schließlich war vor der Privatisierung die Deutsche Bahn AG ein Sondervermögen des Bundes. Die Bahn steht im Verdacht, im Zuge des geplanten Börsenganges „an nicht sicherheitsrelevanten Stellen gespart zu haben“ so Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU). Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen einer Verletzung der Fürsorgepflicht und fahrlässiger Körperverletzung, da die Eltern der aufgrund der Überhitzung und Dehydration kollabierten Klassenfahrtsteilnehmer Strafanzeige gestellt hatten.
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